Barrierefreie Website: Was ab sofort Pflicht ist und wie man hinkommt

Seit Juni 2025 gilt in der EU eine Barrierefreiheitspflicht für einen großen Teil der digital angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Für die meisten Unternehmenswebsites bedeutet das weniger Aufwand als befürchtet – zehn Maßnahmen decken den größten Teil ab.

Eine Lichtquelle strahlt durch eine sich öffnende Barriere und erreicht die Fläche dahinter gleichmäßig
Hinweis Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang die Pflicht für euch gilt, hängt von Angebot, Unternehmensgröße und Markt ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflicht trifft in der EU vor allem Anbieter, die digital an Verbraucher verkaufen – reine Firmenkundenangebote und Kleinstunternehmen sind teils ausgenommen.
  • Maßstab sind die WCAG in Stufe AA. Klingt nach viel, ist für eine gewöhnliche Unternehmensseite in wenigen Tagen erreichbar.
  • Zehn Maßnahmen decken den größten Teil ab – die meisten davon sind ohnehin gute Praxis.
  • Automatische Prüfwerkzeuge finden nur einen Teil der Probleme. Der Rest braucht eine Prüfung mit der Tastatur und einem Vorleseprogramm.

Wen es trifft

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in der EU der European Accessibility Act, umgesetzt in nationales Recht – in Deutschland als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Betroffen sind digital angebotene Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher.

FallBetroffen?
Onlineshop für Verbraucherja
Buchungs- oder Terminstrecke für Verbraucherja
Reine Firmenkundendienstleistungin der Regel nicht
Reine Informationsseite ohne Verkaufin der Regel nicht
Kleinstunternehmen bei Dienstleistungenteils ausgenommen
Öffentliche Stellenja, bereits vorher

In der Schweiz gilt das Behindertengleichstellungsgesetz und verpflichtet vor allem öffentliche Stellen. Wer aber Verbraucher in der EU beliefert, fällt für dieses Angebot unter die EU-Regelung – die Frage stellt sich also auch für Schweizer Unternehmen mit EU-Geschäft.

Die zehn Maßnahmen

Sortiert nach Wirkung pro Aufwand. Die ersten fünf decken erfahrungsgemäß den größten Teil der Beanstandungen ab.

1. Alternativtexte für Bilder

Beschreibt, was das Bild im Zusammenhang bedeutet – nicht, was darauf zu sehen ist. Rein dekorative Bilder bekommen ein leeres Attribut, damit sie übersprungen werden.

2. Kontrast prüfen

Mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen. Betrifft besonders graue Hilfstexte und helle Beschriftungen auf farbigen Flächen.

3. Alles mit der Tastatur erreichbar

Jede Funktion muss ohne Maus bedienbar sein, in sinnvoller Reihenfolge, ohne Stelle, an der man steckenbleibt. Betrifft vor allem Menüs, Überlagerungen und Formulare.

4. Sichtbarer Fokus

Wo steht der Tastaturfokus gerade? Ein deutlich sichtbarer Rahmen. Der häufigste Fehler ist ein outline: none im Stylesheet, das nie ersetzt wurde.

5. Beschriftete Formularfelder

Jedes Feld braucht ein verknüpftes label. Ein Platzhaltertext genügt nicht – er verschwindet beim Tippen und wird nicht überall vorgelesen.

6. Überschriften in Reihenfolge

Eine H1, darunter H2, darunter H3 – ohne Sprünge. Vorleseprogramme navigieren darüber; eine Seite ohne Struktur ist damit nicht überfliegbar.

7. Sprache auszeichnen

<html lang> je Fassung, fremdsprachige Abschnitte einzeln markiert. Ohne diese Angabe wird der Text in falscher Aussprache vorgelesen.

8. Aussagekräftige Linktexte

„Mehr erfahren" fünfmal auf einer Seite ist unbrauchbar, wenn Links einzeln vorgelesen werden. Der Linktext muss allein verständlich sein.

9. Zoom bis 200 Prozent

Beim Vergrößern darf nichts abgeschnitten werden oder verschwinden. Betrifft vor allem feste Höhen und Überlagerungen.

10. Fehlermeldungen im Text

Ein rot umrandetes Feld reicht nicht – der Fehler muss als Text daneben stehen und sagen, was zu tun ist. Farbe allein darf nie die einzige Information sein.

Wusstest du schon?

Neun der zehn Maßnahmen verbessern gleichzeitig die Auffindbarkeit. Überschriftenhierarchie, Alternativtexte, aussagekräftige Linktexte und ausgezeichnete Sprache sind dieselben Dinge, die auch Suchmaschinen und Antwortmaschinen brauchen.

Das ist kein Zufall: Ein Vorleseprogramm und ein Crawler stehen vor demselben Problem – sie sehen die Seite nicht, sie lesen ihre Struktur. Wer für das eine baut, hat das andere weitgehend miterledigt.

Prüfen – und was Werkzeuge nicht finden

Automatische Prüfwerkzeuge finden nach gängiger Einschätzung nur einen Teil der tatsächlichen Probleme. Was sie zuverlässig finden: fehlende Alternativtexte, zu geringe Kontraste, fehlende Feldbeschriftungen, Sprachauszeichnung.

Was sie nicht finden können:

  • Ob ein Alternativtext sinnvoll ist. „Bild1.jpg" besteht die Prüfung.
  • Ob die Tastaturreihenfolge logisch ist. Vorhanden ja, sinnvoll nein.
  • Ob eine Überlagerung den Fokus einsperrt. Nur im Test bemerkbar.
  • Ob die Vorlesereihenfolge dem Sinn entspricht. Braucht ein echtes Vorleseprogramm.
Aus der Praxis

Der schnellste aussagekräftige Test dauert zehn Minuten und braucht kein Werkzeug: Maus weglegen und die Seite nur mit Tabulator, Eingabe- und Pfeiltasten bedienen. Startseite öffnen, zum Kontaktformular navigieren, es ausfüllen, absenden.

Zwei Dinge fallen dabei fast immer auf: Der Fokus ist an mehreren Stellen unsichtbar, und ein Menü oder eine Überlagerung lässt sich betreten, aber nicht mehr verlassen. Beides sind schwere Fehler, beide werden von automatischen Prüfungen nicht gemeldet, und beide sind in unter einer Stunde behoben.

Die Barrierefreiheitserklärung

Betroffene Anbieter müssen darlegen, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt. Hinein gehören:

  1. Der Stand der Umsetzung – auch offen benannte Lücken.
  2. Eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen zu Barrieren.
  3. Das Datum der letzten Überprüfung.

Eine ehrliche Erklärung mit benannten Lücken und einem Zeitplan ist dabei besser als eine, die vollständige Konformität behauptet, die eine Prüfung nicht bestätigen würde.

Prompt
Hilf mir einzuschätzen, was für unsere Website in Sachen
Barrierefreiheit zu tun ist.

Unsere Lage:
- Was wir anbieten: [Angebot]
- Verkaufen wir digital an Verbraucher? [ja / nein / teilweise]
- Märkte: [Länder]
- Mitarbeitende und Jahresumsatz: [Angabe]
- Interaktive Elemente auf der Seite: [Formulare, Buchung,
  Shop, Konfigurator, Login]
- Was wir bereits umgesetzt haben: [Stichpunkte]

Aufgaben:
1. Ordne ein, ob und für welche Teile unseres Angebots die
   EU-Pflicht greifen dürfte. Nenne die Punkte, die zwingend
   eine Fachperson beurteilen muss.
2. Nenne aus den zehn Standardmassnahmen die, die bei unseren
   interaktiven Elementen am wichtigsten sind, und begründe.
3. Formuliere eine Prüfliste für einen Tastaturtest unserer
   Seite: welche Wege wir durchgehen und worauf wir achten.
4. Nenne, was automatische Prüfwerkzeuge bei uns voraussichtlich
   nicht finden würden.
5. Entwirf die Gliederung einer Barrierefreiheitserklärung mit
   Platzhaltern für unseren Stand.

Erfinde keine Paragrafen, Fristen oder Bussgeldhöhen.

Fazit

Für eine gewöhnliche Unternehmenswebsite ist Barrierefreiheit in Stufe AA kein Großprojekt: Zehn Maßnahmen, von denen die meisten ohnehin gute Praxis sind, decken den größten Teil ab – Aufwand in der Größenordnung weniger Tage.

Der wirksamste Schritt kostet gar nichts: die Maus weglegen und die eigene Seite einmal mit der Tastatur bedienen. Was dabei auffällt, findet kein automatisches Werkzeug – und es sind meist die schwersten Fehler.

Häufige Fragen

Für wen gilt die Barrierefreiheitspflicht?

In der EU seit dem 28. Juni 2025 vor allem für Anbieter, die digital an Verbraucher verkaufen – Onlineshops, Buchungs- und Terminstrecken. Reine Firmenkundenangebote und reine Informationsseiten sind in der Regel nicht betroffen, Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen teils ausgenommen. Öffentliche Stellen waren bereits vorher verpflichtet.

Gilt das auch für Schweizer Unternehmen?

In der Schweiz verpflichtet das Behindertengleichstellungsgesetz vor allem öffentliche Stellen. Wer jedoch Verbraucher in der EU beliefert, fällt mit diesem Angebot unter die EU-Regelung – die Frage stellt sich also auch für Schweizer Unternehmen mit EU-Geschäft.

Welche Maßnahmen bringen am meisten?

Fünf decken den größten Teil der Beanstandungen ab: sinnvolle Alternativtexte für Bilder, ausreichender Kontrast (4,5:1 für normalen Text), vollständige Tastaturbedienbarkeit, ein sichtbarer Fokusrahmen und beschriftete Formularfelder mit verknüpftem label statt bloßem Platzhaltertext.

Reichen automatische Prüfwerkzeuge?

Nein, sie finden nur einen Teil der Probleme. Zuverlässig erkennen sie fehlende Alternativtexte, schwache Kontraste und fehlende Feldbeschriftungen. Nicht erkennen können sie, ob ein Alternativtext sinnvoll ist, ob die Tastaturreihenfolge logisch verläuft oder ob eine Überlagerung den Fokus einsperrt.

Hilft Barrierefreiheit auch der Sichtbarkeit?

Ja, neun der zehn Standardmaßnahmen zahlen direkt auf Auffindbarkeit ein. Überschriftenhierarchie, Alternativtexte, aussagekräftige Linktexte und ausgezeichnete Sprache sind dieselben Dinge, die Suchmaschinen und Antwortmaschinen brauchen – ein Vorleseprogramm und ein Crawler lesen beide die Struktur statt das Bild.

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